Kinder- und Jugendschutzkonzept der Sportunion Döbling
1. Leitbild, Verpflichtungserklärung und Definitionen
Leitbild:
Die Sportunion Döbling verpflichtet sich, ein sicheres und förderliches Umfeld für alle Kinder und Jugendlichen zu schaffen, die an unseren Sportprogrammen teilnehmen. Wir erkennen die Bedeutung des Schutzes jedes einzelnen Kindes sowie der Jugendlichen an und verpflichten uns, deren Wohlbefinden in den Mittelpunkt all unserer Aktivitäten zu stellen. Unsere Vereinsarbeit soll durch Respekt, Fürsorge und Professionalität geprägt sein, um die Entwicklung und das Wohlergehen der uns anvertrauten Kinder zu unterstützen.
Verpflichtungserklärung:
Jede*r Trainer*in und Mitarbeiter*in im Verein verpflichtet sich dazu, die Prinzipien des Kinderschutzes zu befolgen und aktiv dazu beizutragen, dass die Sportunion Döbling ein sicherer Ort für Kinder und Jugendliche bleibt. Dazu gehört:
- Die Einhaltung aller geltenden Gesetze und internen Richtlinien zum Schutz von Kindern und Jugendlichen.
- Die regelmäßige Vorlage einer Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge alle 5 Jahre, um die Eignung zur Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zu bestätigen. Die Kosten der Bescheinigung trägt der Verein.
- Die Teilnahme an Schulungen zum Kinder- und Jugendschutz alle 5 Jahre, um das Bewusstsein und Verständnis für die Bedürfnisse und Rechte der Kinder und Jugendlichen zu stärken.
- Die sofortige Meldung jeglicher Beobachtungen oder Bedenken bezüglich des Wohlergehens eines Kindes an die dafür vorgesehene offizielle Stelle innerhalb des Vereins. Dies ist entweder der Vorstand oder das dafür geschulte Personal. Eine externe Stelle wäre der Verein „Vera“ https://vera-vertrauensstelle.at/.
Ergänzungen zum Leitbild:
- Transparente Kommunikation und Zusammenarbeit mit den Eltern, um eine partnerschaftliche Beziehung zu fördern und die gemeinsamen Ziele zum Wohl der Kinder und Jugendlichen zu erreichen.
- Förderung einer Kultur der Offenheit, in der Kinder und Jugendliche ermutigt werden, ihre Meinungen zu äußern und aktiv an Entscheidungen teilzunehmen, die sie betreffen.
- Gewährleistung, dass alle Maßnahmen und Entscheidungen im besten Interesse der Kinder und Jugendlichen getroffen werden und deren Rechte jederzeit respektiert und geschützt werden.
- Kein Platz für diskriminierende, sexistische oder rassistische Bemerkungen und Witze
- Keine anzüglichen Aussagen über Aussehen, Kleidung und Körper
Gewaltdefinitionen:
Gewalt kann viele Formen annehmen:
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- verbale Gewalt (herabsetzen, bloßstellen, ausgrenzen, bedrohen)
- körperliche Gewalt
- sexualisierte Gewalt und sexuelle Ausnutzung
- Machtmissbrauch
- Ausnutzung von Abhängigkeiten
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Wir stehen hinter der weiten Definition von sexualisierter Gewalt:
“…sexuelle Übergriffe wie zum Beispiel sexueller Missbrauch von Unmündigen, Nötigung oder Vergewaltigung verstanden, die auch per Strafgesetzbuch geahndet werden. […] Grenzverletzungen und Übergriffe, die nicht alle strafrechtlich relevant sind. Alle davon sind jedoch unpassend und verletzen die sexuelle Integrität der Betroffenen.
Mögliche Beispiele
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- Worte: z.B. sexistische Witze, abwertende oder anzügliche Bemerkungen, Beleidigungen aufgrund des Geschlechts und/oder der sexuellen Orientierung, aber auch ungewollte und unangebrachte Komplimente
- Bilder: z.B. Zeigen pornographischer Darstellungen
- Gesten: z.B. obszöne und anzügliche Andeutungen
- Handlungen: mit und ohne direkten Körperkontakt, z. B. Andeutungen oder Durchführung unerwünschter Berührungen intimer Körperbereiche
- Exhibitionismus: z.B. Zeigen von intimen Körperteilen
- Voyeurismus: z.B. Zuschauen beim Umkleiden oder Duschen
- Ungewollte Angebote: z.B. Einladungen oder Geschenke, vor allem an einzelne Personen”
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2. Verhaltenskodex für Trainer*innen und Betreuer*innen
Grundprinzipien:
Jede*r Trainer*in und Betreuer*in der Sportunion Döbling verpflichtet sich, die Integrität, Privatsphäre und das Wohlergehen der Kinder und Jugendlichen zu jeder Zeit zu respektieren und zu schützen. Alle Trainer*innen, Betreuer*innen und Funktionär*innen unterschreiben den Ehrenkodex der Sportunion Döbling und handeln danach. Der Verhaltenskodex umfasst folgende spezifische Verhaltensregeln:
Prävention von Streitigkeiten und Unklarheiten:
- Trainer*innen sind angehalten, durch klare und präzise Erklärungen jegliche Unklarheiten im Vorfeld zu vermeiden, um ein harmonisches Training zu gewährleisten. Sie sollen aktiv darauf achten, dass Streitigkeiten unter den Teilnehmern vermieden werden.
- Trainer*innen sollen immer wertschätzend und einfühlsam Kritik üben. Dabei sollen sie darauf achten, dass Kinder und Jugendliche Einsicht üben können, ohne das Gesicht vor der Gruppe zu verlieren.
Respektvoller und schätzender Umgang:
- Der Umgang mit den Kindern und Jugendlichen muss stets respektvoll, unterstützend und wertschätzend sein. Diskriminierung, abwertendes Verhalten oder sprachliche Herabsetzungen sind strikt verboten.
- Kommunikation mit den Kindern und Jugendlichen soll klar, offen und altersgerecht sein, um sicherzustellen, dass sie Anweisungen verstehen und sich sicher fühlen, Fragen zu stellen oder Bedenken zu äußern.
Umgang mit körperlichen Berührungen:
- Trainer*innen und Betreuer*innen müssen sicherstellen, dass Berührungen nur mit Zustimmung der Kinder erfolgen und diese jederzeit das Recht haben, bestimmte Berührungen abzulehnen.
- Körperliche Berührungen während des Trainings, insbesondere in Kampfsportarten und beim Turnen, dürfen nur in der Art und Weise erfolgen, wie es vorab erklärt wurde und sind strikt auf das für die Sportart sinnvolle Maß beschränkt. Trainer*innen müssen sicherstellen, dass solche Berührungen stets professionell und angebracht sind. Sicherungen und körperliche Korrekturen sind ausschließlich zur Unterstützung und zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Verletzungen zu verwenden.
- Wenn Kinder den Kontakt suchen, so kann das im Sinne des Kindes passieren, sollte jedoch nicht die Norm sein.
Sechs-Augen-Prinzip:
- Um die Sicherheit zu gewährleisten, soll sich ein*e Trainer*in nie alleine mit einem Kind in einem geschlossenen Raum aufhalten. Es muss immer eine dritte Person anwesend sein, um das Sechs-Augen-Prinzip zu erfüllen.
- Vier-Augen-Gespräche sollten nie in einem geschlossenen Raum stattfinden. Es muss die Tür immer offen sein. Prinzipiell ist eine solche Situation zu vermeiden.
Engagement außerhalb der sportlichen Aktivitäten:
- Trainer*innen und Betreuer*innen sind angehalten, auch außerhalb der Trainingszeiten den Kindern und Jugendlichen zuzuhören und ihre Anliegen, Bedürfnisse und Wünsche ernst zu nehmen.
- Es ist wichtig, dass Kinder und Jugendliche wissen, dass sie sich bei Problemen jederzeit an ihre Trainer*innen und Betreuer*innen wenden können und dass diese ein offenes Ohr für sie haben.
Planung und Genehmigung von Ausflügen:
- Alle geplanten Ausflüge müssen rechtzeitig beim Sekretariat oder der Sparte angemeldet werden. Des Weiteren muss eine schriftliche Erlaubnis von den Eltern eingeholt werden. Spontane Ausflüge, wie z.B. zum Eisessen sollten nach Möglichkeit vermieden werden.
Transport von Kindern:
- Trainer*in sollten es vermeiden, Kinder und Jugendliche in ihrem eigenen Fahrzeug zu transportieren, besonders wenn sie alleine mit dem Kind bzw. dem/der Jugendliche*n sind. Transporte dürfen nur nach Rücksprache mit den Eltern und mit einer schriftlichen Bestätigung durchgeführt werden.
Kommunikation über soziale Medien:
- Bei der Nutzung von WhatsApp-Gruppen oder ähnlichem für die Kommunikation mit den Teilnehmern sollen Trainer*innen darauf achten, dass immer ein Elternteil oder ein*e andere*r Trainer*in als stille*r Beobachter*in in der Gruppe hinzugefügt wird. Dies fördert die Transparenz und schützt vor Missverständnissen oder unangemessenen Inhalten.
- Private Chats sind zu vermeiden.
Dokumentation und Meldung:
- Alle Vorfälle, die gegen diesen Kodex verstoßen, müssen umgehend dokumentiert und gemeldet werden. Der Verein stellt klare Richtlinien und Verfahren zur Meldung solcher Vorfälle bereit, um eine schnelle und effektive Bearbeitung zu gewährleisten. Näheres bei Punkt 5 Beschwerdeverfahren
3. Schulungen und Weiterbildung
Verpflichtende Teilnahme:
Die Teilnahme an Schulungen zum Thema Kinder- und Jugendschutz ist für alle Übungsleiter*innen, Instruktoren*innen und Trainer*innen der Sportunion Döbling obligatorisch. Diese Schulungen sind eine Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung in diesen Rollen und müssen längstens alle 5 Jahre erneuert werden, um die Lizenz zu behalten.
Regelmäßige Angebote und Online-Schulungen:
Der Verein stellt über eine offizielle Plattform Online-Schulungsmodule und -ressourcen bereit, die es Trainer*innen und Betreuern*innen ermöglichen, ihr Wissen zu erweitern und auf dem neuesten Stand zu halten. Diese Plattform bietet spezifische Kurse an, die alle Aspekte des Kinderschutzes abdecken.
Aktualisierung der Kenntnisse:
Die Auffrischungskurse werden laufend angeboten, um die fortlaufende Kompetenz und Sensibilisierung der Trainer*innen und Betreuer*innen im Umgang mit Kinderschutzthemen zu gewährleisten.
Kooperation und Ressourcen:
Diese Maßnahmen erfolgen in Kooperation mit der Initiative „100% Sport“ und dem Programm „Respekt und Sicherheit“ des Vereins. Diese Partnerschaften unterstützen die Bereitstellung von aktuellem und relevantem Wissen zum Thema Kinder- und Jugendschutz.
Zusätzliche Unterstützung und Anlaufstellen:
Auf der Homepage des Vereins werden Links zu Anlaufstellen wie „Vera“ https://vera-vertrauensstelle.at/, „Rat auf Draht“ Telefonnummer 147 und „Die Möwe“ https://www.die-moewe.at/ bereitgestellt, die zusätzlichen Ressourcen und Unterstützung bieten. Trainer*innen, die speziell geschult sind, um sich um Anfragen zu kümmern und zur Klärung von Kinder- und Jugendschutzfragen beizutragen, stehen ebenfalls zur Verfügung.
Diese strukturierten Bildungs- und Unterstützungsangebote sind darauf ausgelegt, eine sichere und förderliche Umgebung für alle Kinder und Jugendlichen zu schaffen, die an den Programmen der Sportunion Döbling teilnehmen.
4. Rekrutierungsverfahren
Strafregisterauszug:
Alle neuen Trainer*innen sowie bestehende Trainer*innen müssen alle 5 Jahre eine Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge vorlegen, die speziell die Eignung zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen bestätigt. Dies dient dazu, sicherzustellen, dass alle Personen, die in direktem Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, geeignet und vertrauenswürdig sind.
Schulungsverpflichtung:
Neue Trainer*innen sind verpflichtet, vor Antritt des Trainer*innenamts an einer speziellen Schulung teilzunehmen, die in Kooperation mit den Programmen „100% Sport“ und „Respekt und Sicherheit“ durchgeführt wird. Diese Schulung soll sicherstellen, dass alle Trainer*innen ein tiefes Verständnis für die Prinzipien des Kinder- und Jugendschutzes haben und wissen, wie sie in verschiedenen Situationen angemessen reagieren sollen.
Integration in den Trainingsalltag:
Ziel der Sportunion Döbling ist, dass neue Trainer*innen nicht isoliert eingesetzt, sondern schrittweise von erfahrenen Trainer*innen in den Trainingsalltag eingeführt werden. Dies umfasst die Einarbeitung in die spezifischen Trainingsmethoden, den Umgang mit Kindern und Jugendlichen sowie die Vermittlung der Vereinskultur und der geltenden Kinder- und Jugendschutzrichtlinien.
Unterstützung und Mentoring:
Um eine erfolgreiche Integration zu gewährleisten, sollen neue Trainer*innen Unterstützung durch ein Mentoring-Programm erhalten. Erfahrene Trainer*innen stehen als Mentor*inn*en zur Verfügung, um Hilfestellungen zu bieten, Fragen zu beantworten und Unterstützung im täglichen Umgang mit den Kindern und Jugendlichen zu leisten.
Diese umfassenden Maßnahmen im Rekrutierungsverfahren sind darauf ausgerichtet, ein hohes Maß an Professionalität und Sicherheit in der Betreuung und im Umgang mit Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten.
5. Spezielle Bereiche
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Garderobe
Allgemeine Ankunftsprozedur:
Bei Betreten des Vereins tragen alle Mitglieder alltägliche Straßenkleidung und nicht das Sportgewand. Damit Straßenschmutz nicht in die Trainingsräume mitgenommen wird. Das Umkleiden geschieht ausschließlich in den Garderoben.
Richtlinien für Garderoben:
- Bevor eine Garderobe betreten wird, wird geklopft.
- Ruhiges Umkleiden: Beim Umkleiden soll eine ruhige Atmosphäre ohne unnötige Unruhe oder Lärm herrschen, um eine entspannte und respektvolle Umgebung für alle zu gewährleisten.
- Handynutzung: In den Garderoben ist das Benutzen von Handys streng untersagt. Diese Regel soll die Privatsphäre schützen und das Risiko von unerlaubten Videoaufnahmen oder Fotografien eliminieren.
- Bei Verdacht auf eine Gefahrensituation soll der Trainer*in die Garderobe schnell betreten, um Gefahren abwenden zu können.
- Der*die Trainer*in kleidet sich nach Möglichkeit nicht gemeinsam mit den Kindern/Jugendlichen um.
- Trainer*innen / Betreuer*innen duschen nicht gemeinsam mit Jugendlichen.
Geschlechtertrennung:
- Physische Trennung: Wenn möglich erfolgt eine physische Trennung der Garderoben nach Geschlechtern. Dies unterstützt die Privatsphäre und den Komfort aller Mitglieder.
- Zeitliche Trennung: Ist eine physische Trennung der Garderoben nicht möglich, wird eine zeitliche Trennung durchgeführt. Dabei wird festgelegt, dass zuerst eine Gruppe den Umkleidebereich nutzt und verlässt, bevor die nächste Gruppe diesen betritt.
Prozedur beim Verlassen des Vereins:
- Beim Verlassen des Gebäudes erfolgt das Umziehen in der selben Reihenfolge . Dies stellt sicher, dass der Prozess geordnet und respektvoll abläuft, wobei die Privatsphäre jeder Person gewahrt bleibt.
Diese Regeln und Prozeduren sind darauf ausgerichtet, ein sicheres und respektvolles Umfeld für alle Mitglieder zu schaffen, insbesondere in Bereichen, in denen die Privatsphäre eine große Rolle spielt. Sie sind ein wichtiger Teil des Risikomanagements des Vereins und tragen dazu bei, die Sicherheit und das Wohlergehen aller Beteiligten zu fördern.
2. Trainingslager, Sportwochen und Fahrten zu Wettkämpfen
- Bei der Zimmereinteilung wird nach Geschlecht getrennt und große Altersunterschiede vermieden.
- Trainer*innen und Betreuer*innen und Sportler*innen haben unterschiedliche, absperrbare Zimmer.
- Wenn aus organisatorischen Gründen Appartements bezogen werden müssen, dann unter diesen Voraussetzungen:
- Explizite schriftliche Einverständniserklärung unterschrieben von Eltern bei Minderjährigen
- Getrennte Schlafzimmer mit Privatsphäre (niemand schläft im zentralen Wohnzimmer)
- Vor Übernachtungen: Minderjährigen Sportler*innen & Eltern die Kontaktdaten der Vertrauenspersonen bekanntgeben.
6. Beschwerdeverfahren
Zugänglichkeit und Transparenz:
Das Beschwerdeverfahren der Sportunion Döbling ist darauf ausgerichtet, allen Beteiligten – Kindern, Jugendlichen, Eltern und Mitarbeitern*innen – einen klaren und leicht zugänglichen Weg zu bieten, um Bedenken oder Beschwerden zu äußern. Die Informationen zum Beschwerdeverfahren sind prominent auf der Vereinshomepage platziert und erhalten einen eigenen Menüpunkt, um die Sichtbarkeit und Zugänglichkeit zu maximieren.
Es ist anzustreben, dass innerhalb von 4 Wochen nach Eingang einer Beschwerde eine Erstentscheidung gefällt wird.
Auch die Sichtweise der Beschuldigten muss ausreichend gewürdigt werden.
Geschulte Mitarbeiter*innen:
Speziell geschulte Vertrauenspersonen stehen zur Verfügung, um Beschwerden entgegenzunehmen und angemessen darauf zu reagieren. Diese Vertrauenspersonen haben eine spezielle Schulung durchlaufen, die sie darauf vorbereiten, sensibel und effektiv auf Beschwerden zu reagieren, insbesondere in Fällen von Übergriffen oder Missbrauch.
Weiterleitung von Beschwerden:
Neben den speziell geschulten Vertrauenspersonen können Mitglieder sich auch an alle Trainer*innen wenden, die grundsätzlich als erste Anlaufstelle dienen. Diese Trainer*innen sind angehalten, Beschwerden umgehend an die zuständigen Stellen innerhalb des Vereins weiterzuleiten.
Externe Anlaufstellen:
Für weiterführende Unterstützung und unabhängige Beratung stehen externe Anlaufstellen zur Verfügung:
- Vera: Eine vereinsspezifische Anlaufstelle, die rund um die Uhr erreichbar ist und speziell für Fälle innerhalb des Vereins eingerichtet wurde.
- Rat auf Draht: Eine 24-Stunden-Hilfe, die allgemeine Unterstützung und Beratung bietet.
- Die Möwe: Spezialisiert auf die Beratung und Unterstützung bei Fällen von Kindesmissbrauch und Übergriffen.
Information und Aufklärung:
Alle Informationen zu den Beschwerdeverfahren und den verfügbaren Anlaufstellen werden regelmäßig aktualisiert und sind sowohl online als auch in den Räumlichkeiten des Vereins für alle Mitglieder zugänglich gemacht. Dadurch soll sichergestellt werden, dass jederzeit Unterstützung und Beratung leicht zugänglich sind.
Diese Struktur des Beschwerdeverfahrens stellt sicher, dass alle Beteiligten wissen, wie sie vorgehen können und dass sie Unterstützung erhalten, wenn sie diese benötigen.
7. Risikomanagement
Zielsetzung des Risikomanagements:
Das Risikomanagement der Sportunion Döbling zielt darauf ab, potenzielle Risiken in verschiedenen Umgebungen zu identifizieren und zu minimieren, um ein sicheres und förderliches Umfeld für alle Teilnehmenden zu gewährleisten.
Bereiche des Risikomanagements:
- Verhalten in der Sportunion: Es werden Richtlinien und Verhaltensregeln etabliert, die sicherstellen, dass sowohl Trainer*innen als auch Athlet*inn*en sich an die höchsten Standards des Respekts und der Sicherheit halten.
- Verhalten in Schulgarderoben: Spezielle Aufmerksamkeit wird auf die Zeit vor und nach dem Training gelegt, insbesondere in gemeinschaftlich genutzten Räumen wie Garderoben. Hierbei wird besonderer Wert auf die Aufsicht und das Verhalten gelegt, um Missbrauch und unangemessenes Verhalten zu verhindern.
- Verhalten während des Trainings: Durch die Festlegung klarer Verhaltensregeln während des Trainings soll eine sichere Trainingsumgebung geschaffen werden. Dazu gehört auch die Anwendung von Techniken und Methoden, die das Risiko von Verletzungen minimieren.
- Liebesbeziehungen: Liebesbeziehungen zwischen Trainer*innen und betreuten Athlet*innen unter 21 Jahren sind in jeder Form verboten.
- Verhalten der Trainierenden zueinander: Die Trainer*innen sind angehalten einzugreifen, wenn sich innerhalb der Trainingsgruppe oder zwischen Trainingsgruppen ein Verhalten äußert, das für Teilnehmende problematisch sein kann (z.B. Mobbing, Zwang, Dinge zu tun, die man nicht möchte, körperliche oder psychische Gewalt). Auch in diesen Fällen soll die Vorgehensweise im Verdachtsfall eingehalten werden.
- Offene Trainingszugänge für Eltern: Um Transparenz und Vertrauen zwischen Trainer*innen, Athlet*inn*en und Eltern zu fördern, wird in der Sportunion Döbling festgelegt, dass Eltern das Recht haben, bei Trainings anwesend zu sein, wenn dies von der Vermieterseite der Sportstätte gestattet ist. Um den organisatorischen Rahmen der Trainings nicht zu stören, werden die Eltern gebeten, sich eine Woche vorher mit dem*r Trainer*in in Verbindung zu setzten.
Tendenz zur Doppelbesetzung im Training:
Ziel der Sportunion Döbling ist, wo es sinnvoll und angebracht ist, zwei Trainer*innen für Trainingseinheiten einzusetzen, um eine bessere Überwachung und mehr Sicherheit zu gewährleisten. Dies gilt vor Allem für Abteilungen, in denen die Mitglieder bis 10 Jahre alt sind und Körperkontakt Teil des Sports ist. Diese Maßnahme kann dazu beitragen, die Integrität des Trainings zu erhöhen und gleichzeitig eine zusätzliche Sicherheitsebene zu bieten.
Weiterentwicklung und Diskussion:
Die oben genannten Punkte befinden sich noch in der Diskussion und werden regelmäßig bewertet, um ihre Wirksamkeit zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Dieser Prozess soll sicherstellen, dass das Risikomanagement stets den aktuellen Bedürfnissen und Herausforderungen angepasst ist und effektiv zur Sicherheit und zum Wohl aller Beteiligten beiträgt.
8. Vorgehensweise bei einem Verdachtsfall
Die Vorgehensweise bei einem Verdachtsfall ist auf unserer Homepage detailliert, auch mit Fallbeispielen, beschrieben.
Initiales Gespräch:
Bei einem Verdacht auf unangemessenes oder straffälliges Verhalten werden die betroffenen Personen von den Vertrauenspersonen oder dem Vorstand zunächst zu einem vertraulichen Gespräch eingeladen. Ziel dieses Gesprächs ist es, den betroffenen Personen die Möglichkeit zu geben, ihre Sichtweise darzulegen. Dies fördert ein offenes und faires Verfahren und hilft, die Situation umfassend zu verstehen.
Einbeziehung externer Berater:
Zur Unterstützung und Gewährleistung der Unparteilichkeit wird bei Bedarf ein*e externe*r Berater*in von der Geschäftsstelle Vera oder von der Initiative „100% Sport“ zu den Gesprächen hinzugezogen. Dies dient dazu, Missverständnisse auszuräumen und eine objektive Perspektive in den Prozess einzubringen.
Eskalationsverfahren:
Sollte sich der Verdacht während der Untersuchungen verhärten, wird in Absprache mit dem/der Geschädigten das weitere Vorgehen bestimmt. Dies kann die Formulierung einer Anzeige umfassen, wobei der/die Geschädigte, falls gewünscht, Unterstützung bei den Behördengängen erhält.
9. Dokumentation und Handhabung von Verdachtsmomenten
Allgemeine Dokumentationspflicht
- Dokumentation auffälligen Verhaltens: Jedes Mitglied, das auffälliges Verhalten beobachtet, das gegen den Verhaltenskodex unter Punkt 2 verstößt, ist angehalten, dieses Verhalten schriftlich festzuhalten. Diese Aufzeichnungen sollen zunächst persönlich verwahrt werden.
Umgang mit vagen Verdachtsmomenten
- Einbeziehung anderer: Bei ersten Unklarheiten oder Verdachtsmomenten sollte die beobachtende Person andere Personen diskret miteinbeziehen, um deren Meinungen und Beobachtungen einzuholen. Hierbei kann die Fragestellung lauten: “Hast du das auch bemerkt? Was denkst du darüber?“
- Lieber zu oft melden als aus Unsicherheit zu selten.
- Wertschätzender Umgang: Es ist wichtig, dabei stets einen wertschätzenden Umgang mit den betroffenen Trainer*innen zu pflegen, da das beobachtete Verhalten möglicherweise missverstanden wird oder tatsächlich erwünscht ist.
Verfahren bei gehäuften Vorkommen oder sich erhärtenden Verdachtsmomenten
- Weitergabe der Dokumentation: Bei gehäuften Beobachtungen oder wenn sich der vage Verdacht konkretisiert, sollten die Kopien der gesammelten Dokumentationen einer Vertrauensperson, einem Vereinsfunktionär oder dem*r Sektionsleiter*in übergeben werden.
- Analyse und externe Beratung: In Absprache mit den genannten Verantwortlichen wird der Fall analysiert und gegebenenfalls externe Beratung, beispielsweise von Vera oder der Möwe, hinzugezogen. Dies hilft, die Situation objektiv zu bewerten und entsprechende Maßnahmen einzuleiten.
Maßnahmen bei gesichertem Verdacht
- Entbindung von Aufgaben: Bei einem gesicherten Verdacht auf gröbere Grenzüberschreitungen wird der/die betroffene Trainer*in in Absprache mit den Verantwortlichen und unter Berücksichtigung aller rechtlichen Aspekte zeitnah von seinen Aufgaben entbunden.
- Externe Aufklärung und Unterstützung: Mit Unterstützung durch externe Beratungsstellen wird die Situation weiterverfolgt und aufgelöst. Ziel ist es, eine klare und gerechte Lösung zu finden, die das Wohl aller Beteiligten schützt.
Dokumentationsaufbewahrung
- Sicherstellung der Dokumentation: Alle schriftlichen Aufzeichnungen sollen sicher und vertraulich aufbewahrt werden. Bei Bedarf werden sie zur weiteren Untersuchung und als Beweismaterial in entsprechenden Verfahren genutzt.
Diese strukturierten Verfahrensweisen sorgen für eine systematische und transparente Handhabung von Verdachtsfällen. Sie stärken das Vertrauen der Mitglieder in die Fähigkeit des Vereins, ernsthafte Anliegen effektiv und gerecht zu adressieren.
10. Überprüfung und Anpassung des Kinder- und Jugendschutzkonzepts
Regelmäßige Überprüfung:
Das Kinder- und Jugendschutzkonzept der Sportunion Döbling ist ein dynamisches Dokument, das regelmäßig überprüft und aktualisiert wird, um sicherzustellen, dass es weiterhin den Bedürfnissen der Kinder sowie Jugendlichen und den Anforderungen des Vereins entspricht. Eine formelle Überprüfung des Konzepts erfolgt spätestens alle zwei Generalversammlungen. Während dieser Sitzungen werden die Effektivität der bestehenden Maßnahmen bewertet und notwendige Anpassungen vorgenommen.
Anpassungen bei Bedarf:
Neben den regelmäßigen Überprüfungen wird das Konzept auch angepasst, wenn besondere Vorfälle oder Entwicklungen dies erfordern. Sollte ein spezifischer Fall zeigen, dass bestimmte Aspekte des Konzepts verbesserungsbedürftig sind, werden umgehend entsprechende Anpassungen vorgenommen, um die Schutzmaßnahmen zu optimieren.
Beteiligung der Vereinsmitglieder:
Die Überarbeitung und Anpassung des Konzepts ist ein inklusiver Prozess, an dem Vereinsmitglieder, Trainer*innen, Betreuer*innen und gegebenenfalls die betroffenen Familien beteiligt werden. Diese breite Einbindung gewährleistet, dass das Konzept umfassend und aus verschiedenen Perspektiven heraus entwickelt wird.
Transparenz und Kommunikation:
Alle Änderungen am Kinder- und Jugendschutzkonzept werden transparent kommuniziert und innerhalb des Vereins deutlich gemacht. Mitglieder werden über die Gründe für Änderungen informiert, und es wird klargestellt, wie diese Änderungen zur Verbesserung der Sicherheit und des Wohlbefindens der Kinder und Jugendlichen beitragen.
Diese kontinuierliche Überprüfung und Anpassung des Kinder- und Jugendschutzkonzepts sorgen dafür, dass die Maßnahmen des Vereins stets aktuell bleiben und effektiv auf die sich wandelnden Bedingungen und Herausforderungen reagieren können.
11. Schlusssatz
Diese Richtlinien dienen dazu, die Sicherheit und das Wohlbefinden der Kinder und Jugendlichen während aller Trainings- und Vereinsaktivitäten zu gewährleisten. Sie sind ein wesentlicher Bestandteil des Risikomanagements und tragen dazu bei, das Vertrauen der Eltern in die Integrität des Trainings- und Betreuungsangebots zu stärken.
