Corona-Verordnung: Keine Einschränkungen mehr

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Liebe Mitglieder!

Wir freuen uns ankündigen zu dürfen, dass mit 16.04.2022 die 2. Covid-19 Basismaßnahmenverordnung in Kraft tritt.
Folgende Änderungen ergeben sich durch diese in unseren Sporteinheiten:

  • FFP 2 Maskenpflicht in unseren Sportzentren fällt.
    In Schulgebäuden bleibt diese aktuell bis zum Turnsaal aufrecht.
  • 2G bzw. 3G Nachweise sind für die Sportteilnahme nicht mehr erforderlich.

 

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