Liebe Mitglieder!
Wir freuen uns ankündigen zu dürfen, dass mit 16.04.2022 die 2. Covid-19 Basismaßnahmenverordnung in Kraft tritt.
Folgende Änderungen ergeben sich durch diese in unseren Sporteinheiten:
- FFP 2 Maskenpflicht in unseren Sportzentren fällt.
In Schulgebäuden bleibt diese aktuell bis zum Turnsaal aufrecht. - 2G bzw. 3G Nachweise sind für die Sportteilnahme nicht mehr erforderlich.